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Schulordnung

von wpadmin

Gültig ab 14.08.2023 (Beschluss der Gesamtkonferenz vom 08.06.2013)

Präambel:

Ein von gegenseitigem Vertrauen geprägtes Schulklima und eine angenehme Atmosphäre sind die Voraussetzung dafür, dass Lernen und Lehren an unserer Schule gelingen – eingebettet in ein gemeinsam gestaltetes vielfältiges Schulleben.

Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer, die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Eltern bilden die Schulgemeinschaft an unserem Gymnasium. Gemeinsam übernehmen wir die Verantwortung dafür, dass die Schulordnung verwirklicht wird – im Hinblick auf den Umgang miteinander, die Gestaltung und Erhaltung unseres Schulgebäudes, seiner Einrichtung und aller Gerätschaften, die Nutzung und Pflege des Schulgeländes und im Verhältnis zu Gästen und Passanten.

Gliederung:

  1. Zugang zur Schule
  2. Allgemeine Verhaltensregeln
  3. Pausenordnung
    3.1 Pausenbereiche
    3.2 Pausenverhalten
    3.3 Regenpause
  4. Schülerordnungsdienste
    4.1 Klassenordnungsdienst
    4.2 Ordnungsdienst in den Pausenbereichen
  5. Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten
  6. Benutzung des Internets
  7. Verschiedenes

1. Zugang zur Schule

Das Schulgebäude wird um 7:30 Uhr geöffnet. Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt vor dem Unterricht nur durch den Eingang an der Nordseite ab 7:30 Uhr. Der Zugang zu den oberen Geschossen erfolgt erst ab 7:50 Uhr vom Forum aus. Um diese Zeit ertönt ein 1. Gong. Die Schüler/innen der Qualifikationsphase dürfen ab 7:30 Uhr die Jahrgangsställe aufsuchen.

Besucher dürfen sich nicht ohne Anmeldung im Sekretariat im Gebäude aufhalten.

2. Allgemeine Verhaltensregeln

Die Einrichtungen der Schulräume sind zweckbestimmt zu verwenden. Die Nutzung für außerschulische Zwecke bedarf der Genehmigung durch Schulleitung bzw. Schulträger.

Grobe Verstöße gegen den sorgfältigen Umgang mit der Schuleinrichtung können zu Ansprüchen gegen den Verursacher von Schäden führen. Insbesondere dürfen die Außenjalousetten nur von Lehrkräften oder auf deren Aufforderung hin von Schüler/innen bedient werden.

Die Außenterrassen dürfen nicht ohne Genehmigung betreten werden.

Die schmalen Außenumläufe im 2. Obergeschoss (Süden u. Norden) des Schulgebäudes sind nur mit niedriger Brüstung ausgestattet und dürfen nicht betreten werden.

Geländer an Terrassen, Treppen und Galerien des Schulgebäudes dienen der Sicherheit und sollen vor Schaden bewahren. Diese müssen unbedingt in ihrer Funktion respektiert werden. Besonders ein Sitzen auf den Geländern ist lebensgefährlich und deshalb untersagt.

Da die Schule den ökologischen Gedanken unterstützt, wird eine Mülltrennung angestrebt. Abfälle sind deshalb getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Drogen jeglicher Art dürfen in der Schule nicht mitgeführt oder eingenommen werden; unter Drogeneinfluss ist das Betreten des Schulgeländes untersagt. Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist per Erlass seit dem 01.08.2005 für alle Schüler/innen, Lehrer/innen und Bediensteten verboten. Das Verbot schließt den Konsum und die Weitergabe von E-Zigaretten, Vapes, E-Zigarren, E-Pfeifen und EShishas ausdrücklich mit ein.

Die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkraft, der Sekretärinnen, der Bibliothekarin, der Schulassistentin, des Hausmeisters und sonstiger Mitarbeiter sind zu befolgen, denn sie setzen sich für die Sicherheit und das Wohlergehen eines jeden ein.

Das Werfen von Schneebällen ist verboten.

Kopfbedeckungen werden im Unterricht grundsätzlich nicht getragen.

Kaugummikauen und Essen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Für Klausuren und mehrstündige Arbeiten gilt diese Regel nicht.

Das Trinken im Unterricht ist erlaubt, falls nicht für Fach- und Nebenräume anderes geregelt ist.

Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben, damit die Besitzer sie dort wieder abholen können.

Im Gebäude sind Rennen, Herumtoben, Drängeln, Schubsen und Schreien verboten.

3. Pausenordnung

3.1 Pausenbereiche

Pausenbereiche sind:

Schulhof Nord (außer Bereich der Fahrradständer), Süd und West, Pflasterweg um das Schulgebäude, das Forum (einschließlich des Flures vor den Kunsträumen und den Schließfächern), die Bibliothek, die Cafeteria, die Mensa und die Jahrgangsställe für Schüler/innen der Qualifikationsphase. Aufsichten sorgen in diesen Bereichen für Sicherheit. Schüler/innen gehen somit erst nach dem 1. Gong zur Sporthalle.

3.2 Pausenverhalten

In den großen Pausen haben alle Schüler/innen den Klassenraum zu verlassen und halten sich in den Pausenbereichen auf.

Schüler/innen der Sekundarstufe II ist während der Pause der Zugang zu den Jahrgangsställen gestattet.

Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen werden; dies gilt nicht für Schüler/innen der Oberstufe, bei schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auch nicht für Schüler/innen des 10. Jahrgangs.

Die Lehrkraft, die in der 2., 4., 6. und 8. Stunde unterrichtet, verlässt als Letzte/r den Klassenraum, schickt die Schüler/innen in die Pausenbereiche und schließt den Raum ab (ggf. Licht löschen, Fenster schließen).

Aufsichten stellen bis zum 1. Gong sicher, dass sich niemand unerlaubt außerhalb der Unterrichtszeit in den Fluren und Gängen aufhält.

Im Rahmen des Konzepts „Bewegte Pause“ sind Ball-, Spring- und Wurfspiele auf ausgewiesenen Flächen (auch im Gebäude) erlaubt. Auf den Rasenflächen um den Fußballplatz ist die Nutzung aller Arten von Bällen erlaubt. Auf den gepflasterten Schulhofflächen sind nur Softbälle erlaubt (Ausnahme: auf den Tischtennisplatten sind auch kleine Bälle wie z.B. Tennisbälle möglich).

Am Ende der großen Pausen gehen die Schüler/innen nach dem 1. Gong zum Unterrichtsraum, damit der Unterricht pünktlich mit dem 2. Gong beginnen kann.

Ist bis 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts die Lehrkraft nicht eingetroffen, benachrichtigen die Klassensprecher/innen den/die Vertretungsplaner/in oder das Sekretariat, die übrigen Schüler/innen bleiben vor dem Raum und verhalten sich ruhig.

Schüler/innen der Klassen 5 – 10, deren Unterricht nach der 1. Stunde beginnt, halten sich vor ihrem Unterricht im Erdgeschoss oder auf dem Schulgelände auf.

Türen für Notausgänge sind geschlossen und frei zugänglich zu halten. Dies gilt auch für die Rettungswege. Die Notausgänge vor den Naturwissenschaften und im Neubau dürfen nur im Notfall benutzt werden.

3.3 Regenpause

Durch eine Durchsage des Hausmeisters wird eine Regenpause angezeigt. Schüler/innen können sich in diesem Fall zusätzlich zu den Pausenbereichen in den Gängen aufhalten.

Die Aufsichten werden durch einen gesonderten Plan geregelt.

4. Schülerordnungsdienste

4.1 Klassenordnungsdienst

Die Sauberkeit von Unterrichtsraum und Tafel obliegt den jeweiligen Klassen und Kursen. Sie legen einen entsprechenden Dienst unter Verantwortung ihrer Klassen- bzw. Kursleitung fest. Tafeln werden grundsätzlich am Stundenende gereinigt.

Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde werden durch den Klassenordnungsdienst die Fenster der Unterrichtsräume geschlossen, das Licht wird ggf. ausgeschaltet.

Die Stühle müssen von den Schüler/innen hochgestellt werden, der Klassenordnungsdienst kontrolliert.

Fußböden sind vom Klassendienst am Ende der Unterrichtszeit von groben Verschmutzungen (Flaschen, Blätter, Papierflugzeuge…) zu reinigen.

4.2 Ordnungsdienst in den Pausenbereichen

Ein gesonderter Plan regelt den wöchentlichen Ordnungsdienst in den Pausenbereichen.

Die Klassenleitung erstellt mit der jeweiligen Klasse für diese Woche einen Plan.

Die Schüler/innen reinigen in der 2. großen Pause die Pausenbereiche. Entsprechende Geräte können im Windfang des Haupteingangs abgeholt werden.

5. Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten

Bild- und Tonaufnahmen sind in der Schule und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Es gilt das Recht am eigenen Wort und Bild. Ausnahmen sind nur zu unterrichtlichen Zwecken auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft möglich.

Handys und elektronische Geräte (Smartphone, Spielekonsolen, Musikabspielgeräte oder ähnliche Geräte) müssen während des Unterrichts und unterrichtsähnlicher Aktivitäten (AG, Förderunterricht …) ausgeschaltet sein, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt im Rahmen unterrichtlicher Zusammenhänge die Verwendung ausdrücklich.

Auch außerhalb des Unterrichts ist die Nutzung des Handys im Gebäude für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 6. Stunde verboten.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Oberstufenschüler, die sich in den Jahrgangsställen aufhalten.

6. Benutzung des Internets

Die Nutzung des schuIinternen Netzwerks erfolgt unter Verwendung schuleigener PCs oder Laptops nach den Vorgaben der Nutzerordnung. Der Missbrauch hat rechtliche Konsequenzen.

7. Verschiedenes

Fachkonferenzen (insbesondere Naturwissenschaften, Kunst, Musik, Erdkunde) können diese allgemeine Hausordnung entsprechend ihren fachlichen Bedürfnissen durch gesonderte Regelungen ergänzen.

Fachräume, aber auch Nebenräume, die nicht für die allgemeine Benutzung bestimmt sind, dürfen von Schüler/innen nur in Begleitung einer Lehrkraft oder nach entsprechender Aufforderung durch eine Lehrkraft oder den Hausmeister betreten werden.