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Abitur 2012
Mitteilung Nr. 1 (2011/2012)
An die Eltern der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs
(Zweites Jahr der Qualifikationsphase)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen einige Regelungen und Informationen mitteilen und Sie bitten, die Kenntnisnahme auf dem anhängenden Abschnitt zu bestätigen. Die volljährigen Schülerinnen und Schüler unterschreiben bitte selbst, bei den nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die Erziehungsberechtigten.
1. Verbot des Mitbringens von Waffen o. ä. in Schulen
Den Schülern aller Schulen wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen oder bei sich zu führen. . Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 7cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Gassprühgeräte). Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. d. Waffengesetzes verwechselt werden können. Das Verbot gilt auch für volljährige Schüler/innen, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
Ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in die Schule kann eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.
2. Hausordnung und Anwesenheitspflicht
Wir verweisen auf die bestehende Hausordnung, die allen Schüler/innen durch Aushang im Jahrgangsstall bekannt gegeben wird.
Für alle Schüler/innen besteht während der in ihrem Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtszeit Anwesenheitspflicht.
Nach § 42 NSchG sind die Schüler/innen verpflichtet, in der Qualifikationsphase an allen Kursen, die sie belegt haben, regelmäßig teilzunehmen.
Wir sind verpflichtet, Sie auf die möglichen Versäumnisfolgen aufmerksam zu machen (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO, § 7 Abs. 4)): „Hat die Schülerin oder der Schüler aus einem selbst zu vertretenden Grund Unterricht versäumt und kann deshalb die Leistung in einem Fach nicht bewertet werden, so gilt der Unterricht als mit der Note „ungenügend“ abgeschlossen.“ Es ist nicht möglich, mit einem mit „ungenügend“ (00 Punkte) bewerteten Kurs die vorgeschriebene Belegungsverpflichtung zu erfüllen.
Wir weisen darauf hin, dass die Schule auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Informationspflicht über besondere Vorgänge gegenüber den ehemaligen Erziehungsberechtigten hat. Dies gilt insbesondere bei Sachverhalten, die zu Ordnungsmaßnahmen Anlass geben, wenn die Versetzung in den nächsten Schuljahrgang oder der schulische Abschluss gefährdet ist. Allerdings hat die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler das Recht, dieser Unterrichtung der Erziehungsberechtigten zu widersprechen. Sollte solch ein Widerspruch vorliegen, werden die Erziehungsberechtigten von der Schule darüber informiert.
3. Hinweise zum Unterricht
Der Tag der Zeugnisausgabe für das 1. Schulhalbjahr 2011/12 ist Freitag, der 27. Januar 2012. Das erste Schulhalbjahr endet somit in diesem Schuljahr zeitgleich mit dem Schuljahr der Sekundarstufe I.
Bei Erkrankung an Klausurtagen benötigen die Schülerinnen und Schüler ein ärztliches Attest, das dem Fachlehrer umgehend vorgelegt werden muss.
Über die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase sind die Schülerinnen und Schüler vor Eintritt in die Qualifikationsphase ausführlich unterrichtet worden. Entsprechendes Informationsmaterial ist Eltern und Schülern/Schülerinnen ausgehändigt worden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Verpflichtungen erfüllt werden.
4. Allgemeine Informationen
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Das Sekretariat im Hauptgebäude mit Frau Wust und Frau Ostermeier ist unter der Tel.-Nr. 05722/905620 zu erreichen und montags – donnerstags von 07.45 – 13.30 Uhr von 14.00 – 15.30 Uhr sowie freitags von 07.45 – 12.30 Uhr geöffnet. |
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FehlzeitenFehlt ein Schüler/ eine Schülerin im Unterricht, so sind die Fehlzeiten des Minderjährigen/ der Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung muss der Schule spätestens am dritten Tag vorgelegt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler tragen ebenfalls dafür Sorge, dass die schriftliche Entschuldigung am dritten Tag im Sekretariat oder bei der Jahrgangsleitung vorliegt.
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KrankmeldungenTelefonische Krankmeldungen müssen am ersten Tag im Sekretariat von 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr erfolgen. Eine telefonische Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung! Erkrankt ein Schüler/ eine Schülerin während des Schultages, hat er/sie sich beim/ bei der Kurslehrer/in oder bei der Lehrkraft abzumelden, die den Kurs in der folgenden Stunde unterrichtet. Vom Sekretariat aus können die Eltern oder Verwandte benachrichtigt werden, die den Schüler/ die Schülerin eventuell abholen. Aus diesem Grunde sollten im Sekretariat aktuelle Telefonnummern vorliegen. Kurzzeitig können sich erkrankte Schüler im Krankenzimmer aufhalten. |
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BeurlaubungenSchüler können für einzelne Unterrichtsstunden vom jeweiligen Kursleiter/ der jeweiligen Kursleiterin beurlaubt werden. Die Jahrgangsleitung kann Beurlaubungen für einen Tag bewilligen. Längere Beurlaubungen und Freistellungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Schulferien kann lediglich der Schulleiter genehmigen. Solche Unterrichtsbefreiungen sind rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Das gilt ausdrücklich auch für die Teilnahme an Führerscheinprüfungen und Sportveranstaltungen. Wir machen darauf aufmerksam, dass in der Qualifikationsphase in der Regel der Unterricht und damit die Vorbereitung auf das Zentralabitur Priorität genießen. |
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Als Ansprechpartner in Fragen der Betreuung des Jahrgangs steht Ihnen Herr Rüther unter der Telefonnummer 9056222 zur Verfügung. |
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Bestätigen Sie bitte auf dem anhängenden Abschnitt, dass Sie von dieser Mitteilung Kenntnis genommen haben (Rückgabe an die Tutorin/den Tutor). |
5. Abiturprüfung und Gesamtqualifikation
Aus den Leistungen in den Prüfungs- und weiteren Pflichtfächern der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die Gesamtqualifikation. Unter den einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen aus der Qualifikationsphase darf kein Ergebnis mit 00 Punkten sein und kann themengleicher Unterricht auf die Einbringungsverpflichtungen nur einmal angerechnet werden.
Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden. Dabei ist anzugeben, welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation eingehen sollen. Insgesamt sind 36 Schulhalbjahresergebnisse einzelner Fächer in die Gesamtqualifikation einzubringen. Darunter müssen sich die Ergebnisse in den fünf Prüfungsfächern sowie weiteren Fächern befinden, die sich aus den Einbringungsverpflichtungen ergeben. Kurse aus den Belegungsverpflichtungen können eingebracht werden, z.B. Sport. Dabei gilt: Sport darf höchstens mit drei Schulhalbjahresergebnissen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wird mehr als ein Schulhalbjahresergebnis in die Gesamtqualifikation eingebracht, so müssen die Ergebnisse in mindestens zwei verschiedenen Sportarten, darunter in mindestens einer Individualsportart, erreicht worden sein. Auch können die Ergebnisse von Wahlfächern in die Gesamtqualifikation eingestellt werden.
Die 36 Schulhalbjahresergebnisse und die Prüfungsergebnisse der Abiturprüfung sind demnach wie folgt einzubringen:
Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden; dabei müssen unter den 28 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens 24 (höchstens vier Kurse unter 05 Punkten) und unter den 8 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 5 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten (höchstens drei Kurse unter 05 Punkten) in einfacher Wertung erreicht worden sein. Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden; Es ist zu beachten, dass dabei in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten oder zweiten Prüfungsfach, jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden müssen.
Jede Schülerin, jeder Schüler aus dem Jahrgang wird noch vor Ende des Schulhalbjahres einen Kontrollbogen vorgelegt bekommen, aus dem ersichtlich sein wird, welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation eingehen. Dies mag eine Hilfe für die weitere Planung des individuellen Bildungsganges sein.
6. Termine für die Abiturprüfungen 2012
RdErl. d. MK v. 5.10.2010 – 33-83213
1. Gemäß Nr. 3.1 EB-AVO-GOFAK und Nr. 4.1 EB-AVO-WaNi werden die Termine für die Abiturprüfungen 2012 in der gymnasialen Oberstufe wie folgt festgesetzt:
a) Ende des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase Do, 19.4.2012
b) Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern (Haupttermin) Sa, 21.4. - Mo, 14.5.2012
c) Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern Mo, 14.5. - Fr, 25.5.2012
d) Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern (1. Nachschreibtermin) Mi, 23.5. - Fr, 15.6.2012
e) mündliche Nachprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern Mo, 2.7. - Mi, 4.7.2012
f) Aushändigung der Abiturzeugnisse Do, 5.7.- Sa, 7.7.2012
2. Für den Haupttermin nach Nr. 1b gilt für die Prüfungsfächer mit landesweit einheitlicher
Aufgabenstellung folgende Reihenfolge:
Sa 21.4.2012 Deutsch
Mo 23.4.2012 Biologie
Di 24.4.2012 Französisch
Mi 25.4.2012 Sport, Informatik
Do 26.4.2012 Geschichte
Fr 27.4.2012 Musik
Do 3.5.2012 Englisch
Fr 4.5.2012 Kunst
Sa 5.5.2012 Latein
Mo 7.5.2012 Politik-Wirtschaft
Di 8.5.2012 Mathematik
Mi 9.5.2012 ev. Religion, kath. Religion
Do 10.5.2012 Physik
Fr 11.5.2012 Erdkunde
Sa 12.5.2012 Chemie
Mo 14.5.2012 Griechisch, Spanisch
7. Weitere Termine
Für die Eltern der nicht volljährigen Schüler findet am 06.09.2011 um 19.30 Uhr ein Elternabend im Raum 131 statt.
Der Klausurenplan für das aktuelle Schulhalbjahr wird ebenfalls Anfang September bekannt gegeben. Die erste Klausurenphase endet wahrscheinlich eine Woche vor den Herbstferien, die zweite vor den Weihnachtsferien.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die an Kursfahrten teilnehmen, findet eine Schülerinformation durch die begleitenden Lehrkräfte am Donnerstag, den 01.09.2011 in der 7. und 8. Stunde statt. Ein Informationsabend für die Eltern nicht volljähriger Schüler wird von den begleitenden Lehrkräften organisiert. Sie werden rechtzeitig darüber informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rüther
Zur Rückgabe an die Tutorin/ den Tutor
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Name, Vorname (Bitte Druckschrift!) Tutor/in
Ich habe die Mitteilung Nr. 1 zum Abitur 2012 vom 22.08.2011 zur Kenntnis genommen.
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Datum. Unterschrift