Mitteilung Nr. 1

 

                                                                                                          31675 Bückeburg, 22.08.2011                                                                                                             Lulu-v.Strauß-u.Torney-Str. 30

                                                                                                          ( 05722/905620 / Fax 9056219

                                                                                                          e-mail:AdolfinumSL@t-online.de

                                                                                                          www.adolfinum-schaumburg.de

Abitur 2012

Mitteilung Nr. 1  (2011/2012)

 

An die Eltern der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerinnen und Schüler des  12. Jahrgangs

(Zweites Jahr der Qualifikationsphase)

 

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen einige Regelungen und Informationen mitteilen und Sie bitten, die Kenntnis­nahme auf dem anhängenden Abschnitt zu bestätigen. Die volljährigen Schülerinnen und Schüler unterschreiben bitte selbst, bei den nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die Erziehungsberechtigten.

 

1.  Verbot des Mitbringens von Waffen o. ä. in Schulen

 

Den Schülern aller Schulen wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen oder bei sich zu führen. . Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 7cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Gassprühgeräte). Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. d. Waffengesetzes verwechselt werden können. Das Verbot gilt auch für volljährige Schüler/innen, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.

Ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in die Schule kann eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.

 

2.  Hausordnung und Anwesenheitspflicht

 

Wir verweisen auf die bestehende Hausordnung, die allen Schüler/innen durch Aushang im Jahrgangsstall bekannt gegeben wird.

Für alle Schüler/innen besteht während der in ihrem Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtszeit Anwesenheitspflicht.

Nach § 42 NSchG sind die Schüler/innen verpflichtet, in der Qualifikationsphase an allen Kursen,  die sie belegt haben, regelmäßig teilzunehmen.

Wir sind verpflichtet, Sie auf die möglichen Versäumnisfolgen aufmerksam zu machen (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO, § 7 Abs. 4)): „Hat die Schülerin oder der Schüler aus einem selbst zu vertretenden Grund Unterricht versäumt und kann deshalb die Leistung in einem Fach nicht bewertet werden, so gilt der Unterricht als mit der Note „ungenügend“ abgeschlossen.“ Es ist nicht möglich, mit einem mit „ungenügend“ (00 Punkte) bewerteten Kurs die vorgeschriebene Belegungsverpflichtung zu erfüllen.

Wir weisen darauf hin, dass die Schule auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Informationspflicht über besondere Vorgänge gegenüber den ehemaligen Erziehungsberechtigten hat. Dies gilt insbesondere bei Sachverhalten, die zu Ordnungsmaßnahmen Anlass geben, wenn die Versetzung in den nächsten Schuljahrgang oder der schulische Abschluss gefährdet ist. Allerdings hat die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler das Recht, dieser Unterrichtung der Erziehungsberechtigten zu widersprechen. Sollte solch ein Widerspruch vorliegen, werden die Erziehungsberechtigten von der Schule darüber informiert.

 

3.  Hinweise zum Unterricht

 

Der Tag der Zeugnisausgabe für das 1. Schulhalbjahr 2011/12 ist Freitag, der 27. Januar 2012. Das erste Schulhalbjahr endet somit in diesem Schuljahr zeitgleich mit dem Schuljahr der Sekundarstufe I.

Bei Erkrankung an Klausurtagen benötigen die Schülerinnen und Schüler ein ärztliches Attest, das dem Fachlehrer umgehend vorgelegt werden muss.

Über die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase sind die Schülerinnen und Schüler vor Eintritt in die Qualifikationsphase ausführlich unterrichtet worden. Entsprechendes Informationsmaterial ist  Eltern und Schülern/Schülerinnen ausgehändigt worden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Verpflichtungen erfüllt werden.

 

4. Allgemeine Informationen

 

Das Sekretariat im Hauptgebäude mit Frau Wust und Frau Ostermeier ist unter der Tel.-Nr. 05722/905620

zu erreichen  und montags – donnerstags    von  07.45 – 13.30 Uhr

                                                                       von 14.00 – 15.30 Uhr sowie

                             freitags                               von  07.45 – 12.30 Uhr geöffnet.

 

 

Fehlzeiten

Fehlt ein Schüler/ eine Schülerin im Unterricht, so sind die Fehlzeiten des Minderjährigen/ der Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung muss der Schule spätestens am dritten Tag vorgelegt werden.  Volljährige Schülerinnen und Schüler tragen ebenfalls dafür Sorge, dass die schriftliche Entschuldigung am dritten Tag im Sekretariat oder bei der Jahrgangsleitung vorliegt.

 

 

 

Krankmeldungen

Telefonische Krankmeldungen müssen am ersten Tag im Sekretariat von 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr erfolgen.  Eine telefonische Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung!

Erkrankt ein Schüler/ eine Schülerin während des Schultages, hat er/sie sich beim/ bei der Kurslehrer/in oder bei der Lehrkraft abzumelden, die den Kurs in der folgenden Stunde unterrichtet. Vom Sekretariat aus können die Eltern oder Verwandte benachrichtigt werden, die den Schüler/ die Schülerin eventuell abholen. Aus diesem Grunde sollten im Sekretariat  aktuelle Telefonnummern vorliegen. Kurzzeitig können sich erkrankte Schüler im Krankenzimmer aufhalten.   

 

 

Beurlaubungen

Schüler können für einzelne Unterrichtsstunden vom jeweiligen Kursleiter/ der jeweiligen Kursleiterin beurlaubt werden. Die Jahrgangsleitung kann Beurlaubungen für einen Tag bewilligen. Längere Beurlaubungen und Freistellungen in unmittelbarem Zusammenhang  mit Schulferien kann lediglich der Schulleiter genehmigen. Solche Unterrichtsbefreiungen sind rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Das gilt ausdrücklich auch für die Teilnahme an Führerscheinprüfungen und Sportveranstaltungen. Wir machen darauf aufmerksam, dass in der Qualifikationsphase in der Regel der Unterricht und damit die Vorbereitung auf das Zentralabitur Priorität genießen.

 

 

 

Als Ansprechpartner in Fragen der Betreuung des Jahrgangs steht Ihnen Herr Rüther unter der Telefonnummer 9056222 zur Verfügung.

 

 

Bestätigen Sie bitte auf dem anhängenden Abschnitt, dass Sie von dieser Mitteilung Kenntnis genommen haben (Rückgabe an die Tutorin/den Tutor).

 

5.  Abiturprüfung und Gesamtqualifikation

 

Aus den Leistungen in den Prüfungs- und weiteren Pflichtfächern der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die Gesamtqualifikation. Unter den einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen aus der Qualifikationsphase darf kein Ergebnis mit 00 Punkten sein und kann themengleicher Unterricht auf die Einbringungsverpflichtungen nur einmal angerechnet werden.

Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden. Dabei ist anzugeben, welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation eingehen sollen.  Insgesamt sind 36 Schulhalbjahresergebnisse einzelner Fächer in die Gesamtqualifikation einzubringen. Darunter müssen sich die Ergebnisse in den fünf Prüfungsfächern sowie weiteren Fächern befinden, die sich aus den Einbringungsverpflichtungen ergeben. Kurse aus den Belegungsverpflichtungen können eingebracht werden, z.B. Sport. Dabei gilt: Sport darf höchstens mit drei Schulhalbjahresergebnissen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wird  mehr als ein Schulhalbjahresergebnis in die Gesamtqualifikation eingebracht, so müssen die Ergebnisse in mindestens zwei verschiedenen Sportarten, darunter in mindestens einer Individualsportart, erreicht worden sein. Auch können die Ergebnisse von Wahlfächern in die Gesamtqualifikation eingestellt werden.

Die 36 Schulhalbjahresergebnisse und die Prüfungsergebnisse der Abiturprüfung sind demnach wie folgt einzubringen:

  1. in Block I
    28 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die Schulhalbjahresergebnisse des dritten bis fünften Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr, in einfacher Wertung sowie die 8 Schulhalbjahresergebnisse des ersten und zweiten Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in zweifacher Wertung,
  2. in Block II
    die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung, wobei an die Stelle des vierten Prüfungsfachs, wie bereits oben geschildert, das Ergebnis einer besonderen Lernleistung treten kann.

Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden; dabei müssen unter den 28 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens 24 (höchstens vier Kurse unter 05 Punkten) und unter den 8 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 5 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten (höchstens drei Kurse unter 05 Punkten) in einfacher Wertung erreicht worden sein. Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden; Es ist zu beachten, dass dabei in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten oder zweiten Prüfungsfach, jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden müssen.

 

Jede Schülerin, jeder Schüler aus dem Jahrgang wird noch vor Ende des Schulhalbjahres einen Kontrollbogen vorgelegt bekommen, aus dem ersichtlich sein wird, welche Schulhalbjahresergebnisse in Block I der Gesamtqualifikation eingehen. Dies mag eine Hilfe für die weitere Planung des individuellen Bildungsganges sein.

 

6. Termine für die Abiturprüfungen 2012

 

RdErl. d. MK v. 5.10.2010 – 33-83213

1. Gemäß Nr. 3.1 EB-AVO-GOFAK und Nr. 4.1 EB-AVO-WaNi werden die Termine für die Abiturprüfungen 2012 in der gymnasialen Oberstufe wie folgt festgesetzt:

 

a) Ende des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase                    Do, 19.4.2012

b) Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern (Haupttermin)                  Sa, 21.4. - Mo, 14.5.2012

c) Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern                                          Mo, 14.5. - Fr, 25.5.2012

d) Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern (1. Nachschreibtermin)   Mi, 23.5. - Fr, 15.6.2012

e) mündliche Nachprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern                Mo, 2.7. - Mi, 4.7.2012

f) Aushändigung der Abiturzeugnisse                                                          Do, 5.7.- Sa, 7.7.2012

 

2. Für den Haupttermin nach Nr. 1b gilt für die Prüfungsfächer mit landesweit einheitlicher

Aufgabenstellung folgende Reihenfolge:

 

Sa 21.4.2012                          Deutsch

Mo 23.4.2012                         Biologie

Di 24.4.2012                           Französisch

Mi 25.4.2012                           Sport, Informatik

Do 26.4.2012                         Geschichte

Fr 27.4.2012                           Musik

Do 3.5.2012                           Englisch

Fr 4.5.2012                             Kunst

Sa 5.5.2012                            Latein

Mo 7.5.2012                           Politik-Wirtschaft

Di 8.5.2012                             Mathematik

Mi 9.5.2012                             ev. Religion, kath. Religion

Do 10.5.2012                         Physik

Fr 11.5.2012                           Erdkunde

Sa 12.5.2012                          Chemie

Mo 14.5.2012                         Griechisch, Spanisch

 

 

 

7.  Weitere Termine

 

Für die Eltern der nicht volljährigen Schüler findet am 06.09.2011 um 19.30 Uhr ein Elternabend im Raum 131 statt.

Der Klausurenplan für das aktuelle Schulhalbjahr wird ebenfalls Anfang September bekannt gegeben. Die erste Klausurenphase endet wahrscheinlich eine Woche vor den Herbstferien, die zweite vor den Weihnachtsferien.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die an Kursfahrten teilnehmen, findet eine Schülerinformation durch die begleitenden Lehrkräfte am Donnerstag, den 01.09.2011 in der 7. und 8. Stunde statt. Ein Informationsabend für die Eltern nicht volljähriger Schüler wird von den begleitenden Lehrkräften organisiert. Sie werden rechtzeitig darüber informiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Martin Rüther

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Rückgabe an die Tutorin/ den Tutor

 

 

______________________________________________________________               __________

Name, Vorname    (Bitte Druckschrift!)                                                                                   Tutor/in

 

Ich habe die Mitteilung Nr. 1 zum Abitur 2012 vom  22.08.2011 zur Kenntnis genommen.

 

 

________________________________________                                   _______________________             

                            Datum.                                                                                           Unterschrift