Sehr geehrte Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
der Kultusminister teilte am heutigen Freitagnachmittag mit, dass für alle Schulen, die in Landkreisen mit einem Inzidenzwert über 50 liegen, ab Montag, d. 02.11.2020, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich Pflicht ist.
Damit hat der Minister seine bisherige Empfehlung aufgehoben und in eine Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes umgewandelt.
Da der Inzidenzwert für den Landkreis Schaumburg heute bei 81,7 liegt, gilt somit am Adolfinum ab kommendem Montag, d. 02.11.2020, erneut grundsätzlich die sogenannte Maskenpflicht während des Unterrichts.
Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen.
Ich begrüße diese Festlegung des Ministers aus verschiedenen Gründen sehr. Unter anderem, weil ich diese Verpflichtung auch als Ausdruck einer Fürsorgepflicht des Dienstherrn seinen Lehrerinnen und Lehrern gegenüber werte.
Ihnen und euch allen ein schönes und gesundes Wochenende.
Viele Grüße
Michael Pavel